Wie Steuern verschiedene Quellen des Ruhestandseinkommens beeinflussen

Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung

Die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente basiert seit 2005 auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die Beiträge während des Erwerbslebens steuerlich absetzbar sind und erst die Rente als Einkommen versteuert wird. Dabei hängt der steuerpflichtige Anteil maßgeblich vom Jahr des Renteneintritts ab: Je später Sie in Rente gehen, desto höher ist der versteuerte Anteil. Im Jahr 2024 liegt er beispielsweise bei 84 Prozent, steigt aber jährlich weiter an. Alles, was über dem Grundfreibetrag liegt, ist steuerpflichtig, wobei Werbungskosten und Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge Ihren zu versteuernden Betrag mindern können.

Betriebliche und private Altersvorsorge im Fokus der Steuer

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden während der Erwerbsphase Beiträge meist steuerfrei aus dem Bruttogehalt abgeführt, das zu einem geringeren versteuerbaren Einkommen führt. Erst bei Renteneintritt erfolgt die Besteuerung der ausgezahlten Leistungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dabei ist der volle Auszahlungsbetrag als Einnahme zu versteuern. Die genaue Steuerlast hängt von der jeweiligen Einkommenshöhe im Ruhestand und dem individuellen Steuersatz ab. Neben Steuern müssen zudem oftmals Sozialabgaben, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, auf die Auszahlungen entrichtet werden.

Private Rentenversicherungen und ihre steuerlichen Besonderheiten

Private Rentenversicherungen sind vielfältig gestaltet, was die Besteuerung der Auszahlungen stark beeinflusst. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, unterliegt nur der sogenannte Ertragsanteil der Besteuerung – wenn die Auszahlung lebenslang erfolgt und bestimmte Bedingungen eingehalten sind. Bei Einmalzahlungen können hingegen auch andere steuerliche Regeln greifen. Der Steuersatz richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz im Jahr der Auszahlung. Wer während der Ansparphase die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen geleistet hat, kann später von einer günstigeren Besteuerung profitieren.

Steuerliche Auswirkungen auf Riester- und Rürup-Renten

Riester- und Rürup-Renten ermöglichen es, während des Erwerbslebens erhebliche Steuerersparnisse zu generieren, da Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Im Alter jedoch werden die Auszahlungen voll versteuert, wobei sich die Höhe der Steuerpflicht nach dem dann geltenden Steuersatz richtet. Besonders zu beachten sind Zulagen und staatliche Förderungen, denn unberechtigt erhaltene Förderung kann sogar nachträglich besteuert werden. Für die langfristige Planung ist es entscheidend, die Auswirkungen dieser Steuermodelle realistisch zu kalkulieren und Ihre Steuererklärung sorgfältig auszufüllen, um keine Fördergelder zu verlieren.

Kapitalerträge im Alter und ihre steuerliche Behandlung

Seit 2009 unterliegen Gewinne aus Kapitalanlagen wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen der Abgeltungsteuer, die pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer beträgt. Diese Steuer wird in der Regel direkt von der Bank einbehalten, sodass Kapitalerträge oft schon “steuerlich bereinigt” auf Ihrem Konto eingehen. Allerdings gibt es einen Sparer-Pauschbetrag von aktuell 1.000 Euro pro Person und Jahr, der automatisch angerechnet wird, sofern bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt wurde. Wer mehrere Konten oder Depots besitzt, sollte den Pauschbetrag gezielt aufteilen, um Steuerbelastungen zu minimieren.